Seit 2009 lässt sich mit dem neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Dazu können Sie im Inland und auch grenzüberschreitend die SEPA-Basis-Lastschrift nutzen.
Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugs-Ermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.
Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Ihre Volksbank Münster eG und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen seit November 2009 am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil.
Sollte einmal mit einer SEPA-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungs-Buchung (Fälligkeitstermin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.
Für das neue SEPA-Lastschrift-Verfahren benötigen Sie Lastschriftmandate. Jeder, der einen Betrag per Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel einer Telefon-Rechnung.
Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext. Dieser enthält folgende Erklärungen:
Ihr Berater hilft Ihnen gerne. Sprechen Sie ihn an.
Die "Mandats-Migration" von bestehenden Lastschriftmandaten ist für Einzugs-Ermächtigungen seit dem 9. Juli 2012 möglich.
Zahlungsempfänger können bereits vorliegende Einzugs-Ermächtigungen auch nach dem 9. Juli 2012 für Lastschrift-Einzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012 angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wesentlich einfacher. Zahlungsempfänger müssen von ihren Kunden keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr einholen, und Zahlungspflichtige müssen kein neues Lastschrift-Mandat unterschreiben.
Zahlungsempfänger entscheidet
Über den Wechsel vom Einzugsermächtigungs-Verfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren entscheidet der Zahlungsempfänger. Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren müssen die Zahlungsempfänger die Zahlungspflichtigen informieren. Folgende Daten müssen sie diesen mitteilen:
Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig.
Das Abbuchungsauftrags-Verfahren wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union voraussichtlich im Februar 2014 eingestellt. Im Gegensatz zu Einzugs-Ermächtigungen können Abbuchungsaufträge nicht in Lastschriftmandate für ein anderes SEPA-Lastschriftverfahren überführt werden. Deshalb müssen sich Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger auf die Nutzung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens einigen.
Sprechen Sie Ihren Berater an. Er hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.
Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.
Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenznummer des Lastschriftmandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
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